Alternative Pfefferspray: Das erste Selbstverteidigungs-Spray.
Heute stellen wir Ihnen eine echte Alternative zum Pfefferspray vor. Bild titelte vor einigen Tagen: „Pfefferspray bei „dm“ in Frankfurt ausverkauft!“. Erschreckend ist eine solche Meldung schon, legt diese doch den Schluss nahe, wie schlecht es mit dem allgemeinen Sicherheitsgefühl in unserer Gesellschaft bestellt sein muss. Erschwerend kommt hinzu, dass das sog. Pfeffersprach nicht unbedingt ein idealer Sicherheitsbegleiter ist. Die Anwendung birgt für Täter UND Opfer Risiken und wie schnell in einer entsprechenden Gefahrensituation das Spray „zur Verfügung steht“, ist nicht nur von der Größe der Handtasche abhängig.
Wichtig bei dem Thema Pfefferspray ist die Betrachtung der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland. Grundsätzlich ist in Deutschland Pfefferspray erlaubt, allerdings sind zwei wesentliche Punkte zu berücksichtigen: Erstens die Kennzeichnungspflicht als Tierabwehrspray und zweitens der sog. der Bereithaltegrund:
Die Kennzeichnungspflicht als Tierabwehrspray
Grundsätzlich ist Pfefferspray in Deutschland legal, solange es klar als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Durch diese Kennzeichnung gehört das Spray in die Gruppe der Tierabwehrsprays, die in Deutschland nicht dem Waffengesetz unterliegen. Ohne diese Kennzeichnung ist das Spray nicht erlaubt und darf weder verkauft, erworben noch mitgeführt werden. Eine Kennzeichnung findet sich zumeist auf dem Etikett oder ist auf der Spraydose mit aufgedruckt.
Der sog. Bereithaltegrund
Der sog. Bereithaltegrund ist das 2., wesentliche Merkmal, um nicht als Waffe eingestuft zu werden. Unter Bereithaltegrund versteht der Gesetzgeber den Grund oder Zweck, weshalb eine Person das Spray mit sich führt.
In Deutschland dürfen Privatpersonen im Gegensatz zu Regelungen in anderen europäischen Ländern (z. B. Österreich) ein Pfefferspray nicht aus dem wesentlichen Beweg- und damit Bereithaltegrund mit sich führen, um dieses im Falle eines Angriffs durch Menschen zur Verteidigung der eigenen Person einzusetzen. Der Grund für die Bereithaltung muss, wie die Kennzeichnung vorgibt, in der potentiellen Tierabwehr liegen oder anders formuliert. Pfeffer-/ Tierabwehrspray führt die Privatperson mit sich, um sich gegen aggressive Tiere (z. B. Hunde) verteidigen zu können.
Der Vorteil dieser etwas verwirrend anmutenden Regelung ist, dass das Tierabwehrspray auch von nicht volljährigen Personen mitgeführt werden darf und der Einsatz gegen einen Angriff durch Menschen (Notwehrsituation) nicht ausgeschlossen ist, sofern in diesem Fall kein anderes, geeignetes Mittel zur Abwehr zur Verfügung steht.
- Unter Notwehr versteht man die Verteidigung welche unabkömmlich ist, um einen augenblicklichen und rechtswidrigen physischen Angriff von der eigenen Person oder einer anderen Person abzuwenden.
- Unter Nothilfe versteht man die zu Gunsten eines Dritten praktizierte Notwehr.
Die Vorteile vom Alternativen Pfefferspray
Mit der Alternative Pfefferspray, das Selbstverteidigung-Spray, wird diese komplizierte Regelung für den Nutzer überflüssig!
Das Produkt ist weder eine Waffe, noch muss es als Tierabwehr-Spray gekennzeichnet werden.
In der Anwendung wird der Angreifer mit einer tiefblauen Farbe markiert. Der direkte Schutz- oder Abwehreffekt ist derselbe wie beim Pfefferspray. Der Angreifer wird überrascht und verliert den Überblick. Der Angegriffene gewinnt damit die benötigte Zeit, um sich dem Angreifer gewaltfrei zu entziehen.
Darüberhinaus ist der Angreifer markiert. Die Farbe bleibt mindestens drei Tage auf der Haut und ist nicht abwaschbar! Die Farbe basiert auf natürlichen Inhaltsstoffen und ist 100% legal in Deutschland. Weder Angreifer noch der Abwehrende setzen sich der Gefahr von gesundheitlichen Folgeschäden aus. Markierte Täter sind von den Sicherheitsbehörden natürlich leichter zu identifizieren.
Alles in Allem eine tolle Innovation im Bereich der Sicherheits-Gadgets.